SO FUNKTIONIERT´S

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Wird der Baustoff als Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnungen verwendet, so ist ein Verwendbarkeits-Nachweis notwendig.

Dieser ist zu führen durch:

  • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch
  • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder durch
  • eine Zustimmung im Einzelfall

Zu Ihrem besseren Verständnis ist das Ablaufschema des Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsprozesses hier grafisch dargestellt:

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