![]() |
Prüfinstitut Hoch Prüfinstitut für das Brandverhalten von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hoch Lerchenweg 1 E-Mail: hoch.fladungen@t-online.de |
Ein kompetentes Team für Ihre Anliegen
Unsere Experten freuen sich auf Ihren Anruf!
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hoch PÜZ-Stellenleiter Tel. 09778/7480-201 E-Mail: hoch.fladungen@t-online.de |
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Bettina Greifzu Kleingerätelabor Tel. 09778/7480-207 E-Mail: greifzu@pruefinstitut-hoch.de |
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hammer Stellv. PÜZ-Stellenleiter Tel. 09778/7480-204 E-Mail: hammer@pruefinstitut-hoch.de |
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Diana Günzel Fußbodenprüfung / Kalorimetrie Tel. 09778/7480-202 E-Mail: guenzel@pruefinstitut-hoch.de |
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Tina Zitzmann SBI-Prüfung Tel. 09778/7480-206 E-Mail: zitzmann@pruefinstitut-hoch.de |
![]() |
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Peter Dachprüfung Tel. 09778/7480-205 E-Mail: peter@pruefinstitut-hoch.de |
Nur einen Katzensprung zu Ihrem Unternehmen!

klicken zum vergrössern
Das Prüfinstitut Hoch im unterfränkischen Fladungen liegt zentral und leicht erreichbar mitten in Deutschland, im Dreiländereck von Bayern, Hessen und Thüringen.
So erreichen Sie uns:
Haftungs-Ausschluss:
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Prüfinstituts Hoch, 97650 Fladungen
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Hoch
Prüfinstitut für das Brandverhalten von Bauprodukten
I.
Diese Bedingungen gelten Ihrem vollen Inhalt nach als vom Auftraggeber angenommen, wenn dagegen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Absendung der Auftragsbestätigung des Prüfinstitutes für das Brandverhalten von Bauprodukten (in Folgenden als "PÜZ-Stelle" bezeichnet) - gerechnet vom Tage des Poststempels - bei der PÜZ-Stelle Widerspruch eingegangen ist. Die Anwendbarkeit vorgegebener Lieferungsund Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Anerkennung durch die PÜZ-Stelle. Stillschweigen zu vom Auftraggeber übersandten Vertragsbedingungen gilt nicht als Anerkennung.
II.
(1) Die Übernahme eines Auftrags durch die PÜZ-Stelle bedarf der Schriftform. Auch Ergänzungen oder Änderungen jeder Art müssen durch die PÜZ-Stelle schriftlich bestätigt werden. Mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich erteilte Auskünfte, insbesondere über Prüfungszeugnisse, sowie Zusagen über die Einhaltung bestimmter Termine oder Fristen sind unverbindlich.
(2) Höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse entbinden die PÜZ-Stelle ganz oder teilweise von der Ausführung des Auftrags.
(3) Die PÜZ-Stelle ist gehalten, mit der Ausführung des Auftrags erst nach Eingang der fälligen Vorauszahlung und weiterer evtl. rückständiger Gebühren zu beginnen.
III.
(1) Prüfmaterial ist vom Auftraggeber frei von Rechten Dritter zu beschaffen und der PÜZStelle frachtfrei zuzusenden. Das für die Ausführung des Auftrags vorgelegte Prüfmaterial geht In das Eigentum der PÜZ-Stelle über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sofern von einem Dritten bezüglich des Prüfmaterials gegenüber der PÜZ-Stelle irgendwelche Rechte geltend gemacht werden, hat der Auftraggeber die PÜZ-Stelle von Ansprüchen jeder Art und jeden Umfangs auf seine Kosten freizustellen.
(3) Die Kosten einer vom Auftraggeber gewünschten oder von der PÜZ-Stelle veranlaßten Rücksendung von Prüfmaterial gehen zu dessen Lasten. Für den Transport übernimmt die PÜZ-Stelle keine Haftung. Wird die Aufbewahrung des Prüfmaterials über 4 Wochen hinaus gewünscht, so ist dies besonders zu vereinbaren. Während der Aufbewahrungszelt hat die PÜZ-Stelle nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in gleichartigen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(4) Abschnitt III, Absatz 1 gilt nicht für Prüfmaterial, das von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingesandt wird.
IV.
(1) Art und Umfang der Prüfung stehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Ermessen der PÜZ-Stelle und richten sich nach dem Prüfungsziel.
(2) Wird während der Bearbeitung ein Überschreiten des in der Auftragsbestätigung angegebenen Betrages um mehr als 25% erkennbar, so werden Umfang der Arbeiten und die voraussichtlichen Kosten mit dem Auftraggeber neu vereinbart. In diesem Falle Ist die PÜZ-Stelle zur Anforderung einer neuen Vorauszahlung berechtigt. Abschnitt II, Absatz 3, gilt entsprechend.
V.
Erhebt der Auftraggeber gegen das mitgeteilte Prüfungsergebnis Einwendungen, so wird von der PÜZ-Stelle das Ergebnis überprüft. Wird dadurch das beanstandete Prüfergebnis bestätigt, so fallen die Kosten der wiederholten Prüfung dem Auftraggeber zur Last. Andernfalls wird das beanstandete Prüfergebnis kostenlos berichtigt. Einwendungen gegen das Prüfergebnis berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung.
VI.
(1) Für Schäden, die dem Auftraggeber bei der Entnahme von Materialproben, bei der Erbringung einer geschuldeten Leistung oder durch fehlerhafte Prüfungen, Prüfzeugnisse u. ä. entstehen, haftet die PÜZ-Stelle nur, wenn Ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Entsteht der Schaden einem Dritten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die PÜZ-Stelle von allen Schadensersatzansprüchen - gleichgültig, aus welchem Rechtsgründe - freizustellen, es sei denn, daß der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der PÜZ-Stelle verursacht worden ist. Das gleiche gilt, wenn Prüfungsergebnisse, Prüfzeugnisse u.ä. von dem Auftraggeber weitergegeben werden und dadurch einem Dritten Schäden entstehen.
(2) Wird der PÜZ-Stelle fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, so beschränkt sich ihre Ersatzpflicht auf EUR 5.000.- für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verursacht worden sind. Dies gilt auch dann, wenn an der Ausführung des Vertrags mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Einsatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben. Abschnitt V Satz 4 gilt entsprechend.
(3) Hat der Auftraggeber bei der Entstehung des Schadens vorsätzlich oder grob fahrlässig mitgewirkt, so entfällt jede Haftung der PÜZ-Stelle.
(4) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen die PÜZ-Stelle wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Auftrags sowie Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach den Bestimmungen des § 638 BGB. Als Abnahme des Werkes im Sinne des § 638, Abs. 1, Satz 2 BGB gilt die Übersendung des Prüfzeugnisses, Prüfberichtes oder gutachtlicher und sonstiger schriftlicher Äußerungen der PÜZ-Stelle über die ausgeführten Prüfungen.
VII.
Prüfzeugnisse, Prüfberichte und gutachtliche Äußerungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der PÜZ-Stelle und nur nach Form und Inhalt unverändert veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Die Zustimmung der PÜZ-Stelle zu einer Veröffentlichung erlischt, wenn sich die den Prüfungen zugrunde gelegten Normen oder technischen Richtlinien geändert haben. In diesem Falle ist eine erneute Zustimmung der PÜZ-Stelle einzuholen.
(2) Die gekürzte Wiedergabe eines Prüfzeugnisses, Prüfberichtes oder einer gutachtlichen Äußerung ist gleichfalls nur mit vorheriger, jedoch jederzeit widerrufbarer Zustimmung der PÜZ-Stelle zulässig. Für sie gilt die vorstehende Befristung ebenfalls. Als gekürzte Wiedergabe gilt bereits der schriftliche Hinweis auf ein Prüfzeugnis, einen Prüfbericht u.ä..
VIII.
Die in der Abschlußrechnung enthaltenen Prüfkosten werden nach den zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebühren der PÜZ-Stelle zuzüglich Sachkosten (Materialkosten, Maschinenbenutzung, Reisekosten etc. berechnet, sofern nicht für bestimmte Prüfungen besondere Einheitsprüfkosten festgelegt sind.
lX.
(1) Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das nachstehend genannte Konto zu überweisen: Bitte entnehmen Sie unsere Kontonummer dem momentan aktuellen Briefkopf.
(2) Bis zum Zahlungseingang ist die PÜZ-Stelle berechtigt, die Übersendung der fertiggestellten schriftlichen Unterlagen abzulehnen. Wird die Gebühr innerhalb eines Monats nach Fälligkeit nicht entrichtet, sind vom Tag nach Ablauf dieser Frist an Säumniszinsen in Höhe von 6 v.H. jährlich zu zahlen.
X.
(1) Auf das zwischen dem Auftraggeber und der PÜZ-Stelle stehende Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist Fladungen. Als Gerichtsstand wird, soweit nach §38 ZPO zulässig, Fladungen vereinbart






