Wird der Baustoff als Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnungen verwendet, so ist ein Verwendbarkeits-Nachweis notwendig.
Dieser ist zu führen durch:
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder durch
- eine Zustimmung im Einzelfall
Zu Ihrem besseren Verständnis ist das Ablaufschema des Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsprozesses hier grafisch dargestellt: